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Ursachen und
Ergebnis


 







Dass Tanzen eine Droge ist, abhängig und süchtig macht, ist bekannt.


Dass es als Droge nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, liegt wohl daran, dass
schädliche Nebenwirkungen nicht bekannt sind, und auch das: „fragen Sie Ihren Tanzlehrer
oder Tanzpartner“ keine negativen Auskünfte ergibt.

Tanzen ist ein bewährtes Mittel gegen Beschwerden sowohl seelischer als auch
körperlicher Art. Es lockert nachweislich sogar die etwas steifen Veranlagungen eines
Mitteleuropäers. Es waren wohl nicht die vorgenannten Überlegungen, die meine Partnerin
und mich dazu brachte, das Ganze, beide im Rollstuhl agierend, zu versuchen. Die
Triebfeder war ganz einfach der dringende Wunsch miteinander zu tanzen, das soll ja auch
unter Nichtbehinderten vorkommen.

Da kein Trainer zu finden war, der uns ansprechende Choreographien für „Zwei-Rolli-Tanz“
anbieten konnte, mussten die Erfahrungen aus 3 Jahren Turniertanz Rolli/Fußgänger, und
aus der Ausbildung von uns Beiden zum Übungsleiter/Behindertensport/Tanz eben
ausreichen. Dass uns unser Vorhaben gelungen ist, sehen wir daran, dass unsere
Zuschauer begeistert sind, unsere Freude am Tanz voll auf den Zuschauenden überspringt .

Es liegt an Ihnen, diesen Vorgang persönlich mit zu erleben.

Sie können die rolling dancers
für Ihre Veranstaltungen buchen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Ludwig Kess  und Annemarie Erndl-Kess    Ringallee 5    94486 Osterhofen