Dass Tanzen eine Droge ist, abhängig und süchtig
macht, ist bekannt.
Dass es als Droge nicht unter das Betäubungsmittelgesetz
fällt, liegt wohl daran, dass
schädliche Nebenwirkungen nicht bekannt sind, und auch
das: „fragen Sie Ihren Tanzlehrer
oder Tanzpartner“ keine negativen Auskünfte ergibt.
Tanzen ist ein bewährtes Mittel gegen
Beschwerden sowohl seelischer als auch
körperlicher Art. Es lockert nachweislich sogar die etwas
steifen Veranlagungen eines
Mitteleuropäers. Es waren wohl nicht die vorgenannten
Überlegungen, die meine Partnerin
und mich dazu brachte, das Ganze, beide im Rollstuhl agierend,
zu versuchen. Die
Triebfeder war ganz einfach der dringende Wunsch miteinander
zu tanzen, das soll ja auch
unter Nichtbehinderten vorkommen.
Da kein Trainer zu finden war, der uns
ansprechende Choreographien für „Zwei-Rolli-Tanz“
anbieten konnte, mussten die Erfahrungen aus 3 Jahren Turniertanz
Rolli/Fußgänger, und
aus der Ausbildung von uns Beiden zum Übungsleiter/Behindertensport/Tanz
eben
ausreichen. Dass uns unser Vorhaben gelungen ist, sehen wir
daran, dass unsere
Zuschauer begeistert sind, unsere Freude am Tanz voll auf
den Zuschauenden überspringt .
Es liegt an Ihnen, diesen Vorgang persönlich
mit zu erleben.
|